Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hypnoteca, Elisabethenstraße 2, 61348 Bad Homburg
§ 1 Anwendungsbereich
1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote der Hypnoteca, wie z.B. die Einzel-Beauftragung als Coach. Sie regeln das Verhältnis zwischen der Hypnoteca vertreten durch Diana Herberg und der/dem Kund*in/Auftraggeber*in/Teilnehmer*in (im Folgenden „Auftraggeber*in“ genannt).
2) Die von uns abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere schulden wir nicht ein bestimmtes Ergebnis.
3) Der Vertragsabschluss mit uns kommt zustande durch eindeutige Willenserklärung der Auftraggeberin an uns und unsere Bestätigung – jeweils in schriftlicher Form (Email, Messenger).
4) Wir behalten uns vor, einen Dienstvertrag ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 3 Tagen zu widerrufen. In diesem Fall bleibt unser Honoraranspruch für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen erhalten.
§ 2 Inhalt des Dienstvertrags
1) Wir erbringen unsere Dienste gegenüber der Auftraggeber*in in der Form, dass wir unsere Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Beratung und Unterstützung vollumfänglich anwenden. Wir sind berechtigt alle Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen der Auftraggeberin entsprechen, sofern die Auftraggeberin hierüber keine eindeutige Entscheidung trifft.
2) Soweit die Auftraggeberin die Anwendung bestimmter Übungen, Maßnahmen oder Verfahren ablehnt und ausschließlich nach bestimmten Methoden gecaocht oder beraten werden will, hat sie dies uns gegenüber zu erklären.
§ 3 Rechtliche Rahmenbedingungen
1) Unsere Tätigkeiten und Angebote sind ausdrücklich keine Ausübung der Heilkunde, demnach stellen wir keine Krankheiten fest, heilen oder lindern diese.
2) Unsere Tätigkeiten und Angebote sind keine Psychotherapie und kein Ersatz für eine Psychotherapie. Die Auftraggeberin trägt während der gesamten Leistungsdauer des Vertrages die volle Verantwortung für ihr Handeln, sowohl während als auch außerhalb der Coaching- und Beratungstermine. Die Teilnahme an unsere Angeboten setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit der Auftraggeberin voraus.
3) Sofern die Auftraggeberin beabsichtigt, unsere Angebote ergänzend zu einer ärztlichen Behandlung/Therapie durchzuführen, ist vorher durch die Auftraggeberin das Einverständnis des Arztes/der Therapeutin einzuholen.
4) Wir sind berechtigt, Erfüllungsgehilfen zur Durchführung des Vertrages heranzuziehen. Beratungsleistungen in Gesundheits- und juristischen Fragen werden von uns aufgrund der geltenden Bestimmungen nicht erbracht. Diese Leistungen sind von der Auftraggeberin im Bedarfsfall selbst bereitzustellen.
§ 4 Mitwirkung der Auftraggeberin
1) Zu einer aktiven Mitwirkung ist die Auftraggeberin nicht verpflichtet. Unsere Tätigkeit ist jedoch nur bei aktiver Mitwirkung der Auftraggeberin sinnvoll. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als Grundvoraussetzung für unser Tätigwerden wie auch für eine aktive Mitarbeit währenddessen.
2) Wir erbringen unsere Leistungen auf der Grundlage der uns von der Auftraggeberin oder ihren Beauftragten zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Diese werden von uns auf Plausibilität überprüft. Die Gewähr für ihre sachliche Richtigkeit und für ihre Vollständigkeit liegt bei der Auftraggeberin.
3) Wir sind berechtigt, den Vertrag vorzeitig zu beenden, wenn das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört wird.
4) Auch die Auftraggeberin hat das Recht, den Vertrag vorzeitig zu beenden, wenn das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört wird. Dies erfolgt unter Angabe von Gründen schriftlich. Ein Anspruch auf eine Rückerstattung von bereits bezahlten Beträgen besteht in diesem Fall nicht.
§ 5 Honorierung
1) Wir haben für unsere Leistungen und Dienste einen Honoraranspruch. Grundlage für diesen Anspruch bilden die jeweils schriftlich vereinbarten Preise im Rahmen des Abschlusses des Dienstvertrages. Eventuelle Nebenabsprachen zwischen den Vertragsparteien bedürfen der Schriftform.
2) Die Honorierung erfolgt in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung.
3) Bei nicht in Anspruch genommenen Inhalten bzw. Terminen hat die Auftraggeberin keinen Anspruch auf Rückvergütung. Kosten entstehen in voller Höhe, sollte ein Termin später als 24 Stunden im Vorfeld abgesagt werden.
4) Termine und Inhalte, die unsererseits abgesagt werden müssen, werden zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Die Auftraggeberin hat in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen uns. Eine Absage bedarf keiner Angabe von Gründen.
§ 6 Vertraulichkeit
1) Wir behandeln die Daten der Auftraggeberin streng vertraulich und erteilen bezüglich der Inhalte der Gespräche und Übungen, sowie deren Begleitumstände und die persönlichen Verhältnisse der Auftraggeberin keinerlei Auskünfte. Wir können im Einzelfall oder insgesamt von der Auftraggeberin von der Vertraulichkeit schriftlich entbunden werden.
2) § 6 Abs. 1 findet keine Anwendung, wenn wir aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist, beispielsweise bei Straftaten, oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte, Familienangehörige, Kollegen oder Vorgesetzte.
3) § 6 Abs. 1 findet ebenfalls keine Anwendung, wenn in Zusammenhang mit der Erbringung des Dienstvertrages persönliche bzw. schädigende Angriffe der Auftraggeberin stattfinden und wir uns mit der Verwendung zutreffender Daten, Tatsachen und Schilderungen entlasten können.
4) Wir führen Aufzeichnungen über unsere Leistungen. Der Auftraggeberin steht eine Einsicht in diese Aufzeichnungen zu; sie kann eine Herausgabe dieser Aufzeichnungen als Kopie verlangen. Der Aufwand für die Erstellung und Übermittlung der Kopie wird gesondert in Rechnung gestellt.
5) Sofern die Auftraggeberin ein detailliertes Protokoll über unsere Tätigkeit im Zusammenhang mit dem Vertrag verlangt, erstellen wir dieses honorar- und kostenpflichtig nach tatsächlichem Zeitaufwand aus den Aufzeichnungen.
§ 7 Meinungsverschiedenheiten
Meinungsverschiedenheiten aus der Erbringung des Dienstvertrages und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Die Schilderung und Begründung der Meinungsverschiedenheit ist der anderen Vertragspartei in Schriftform vorzutragen.
§ 8 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Beratungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Beratungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.
Ergänzungen und Änderungen des Beratungsvertrages oder der Allgemeinden Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.
§ 9 Sonstiges
Für den Vertrag und seine Durchführung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand, soweit zulässig, und Erfüllungsort ist Bad Homburg.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird durchgehend eine einheitliche Begriffsform verwendet, die stellvertretend für alle Geschlechter steht.
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